Städtebauliche Kriminalprävention
Dennis Heß
Berater für Städtebauliche Kriminalprävention
Polizeipräsidium Westhessen
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Tel.: 0611/345-1613
E-Mail: staedtebau.ppwh@polizei.hessen.de
Die Städtebauliche Kriminalprävention, ein recht junger Bereich polizeilicher Präventionsarbeit, befasst sich u. a. mit den Wirkungszusammenhängen zwischen Wohnquartiergestaltung, Wohnqualität und Sicherheit.
Schwerpunkttätigkeiten:
- Sicherheitstechnische Beratung zu Einbruchschutz und Bauplanung vor Ort für Gewerbe und Privatpersonen
- Mitwirkung bei geplanten Änderungen von Bebauungsplänen als Träger öffentlicher Belange
- Kriminalpräventive Beratung für größere Bauprojekte
- Proaktives Einwirken auf Bauträger zur Förderung kriminalpräventiver Belange
- Vorträge zum Thema
- Teilnahme an Messen und Gewerbeschauen
Die räumliche Gestaltung unseres Wohnumfeldes sowie die Gestaltung unseres gesamten Lebensraumes - also Orte, an denen sich Menschen aufhalten – haben einen großen Einfluss auf das Phänomen der Kriminalitätsfurcht und sogenannter Angsträume.
Angsträume sind Stellen im Stadtgebiet, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, etwa durch mangelnde, defekte oder fehlende Beleuchtung oder durch verwahrloste Außenanlagen, beängstigend wirken. Orte, die Angst erzeugen oder sogar zu Straftaten einladen, können das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger oft mit einfachen Mitteln verbessern (z. B. durch den Rückschnitt von Bäumen und Büschen). Bei der Entwicklung von Lebensräumen soll darauf hingewirkt werden, dass Kriminalität verhindert oder eingedämmt wird.
Das Baugesetzbuch (§1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB) fordert, die Sicherheit der Bevölkerung bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen. Die Polizei unterbreitet Stadtplanern und Architekten der Kommunen und der freien Wirtschaft Empfehlungen und Vorschläge zu kriminalitätspräventiven Maßnahmen.